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derzeitigen kühlgrauen Regenwetter, vor allem aber rechtzeitig vor dem langen Wochenende, das ich ja sonst womöglich genießen könnte, ich böser, böser, böser Mensch, der ich die freie deutsche Wirtschaft durch meine Bedürftigkeit daran zu hindern mich erdreiste, noch mehr Geld (in die eigenen, unersättlichen Taschen) zu scheffeln, erreicht mich jenes Schreiben, in dem mir nun amtlich mitgeteilt wird, daß meine Miete oberhalb der Angemessenheitsgrenze liegt und ab 1.12.2006 nur noch bis zu genannter Grenze bezahlt werden wird.

Leider - ha! nicht einmal diese Floskel wird uns mehr gegönnt - also nicht leider, sondern da Sie nach unseren Unterlagen bisher keine Absenkung Ihrer monatlichen Mietkosten verwirklichen konnten, bzw. uns bisher auch noch keine diesbezüglichen Bemühungen nachgewiesen haben - ich bin schon ein Schlimmer, daß ich einfach die Leistungen einer Versicherung in Anspruch nehme, die genau für Fälle wie meinen, von dem es Millionen ähnlicher gibt, eingerichtet wurde - , müssen wir Sie nun verbindlich auffordern, Ihre Kosten der Unterkunft bis zum 30.11.2006 auf die angemessenen Kosten von monatlich 265 Euro abzusenken.

Angemessen? Gemessen woran? Bestimmt nicht an den in unserer immer noch schönen Hansestadt üblichen Mieten. Nichtsdestotrotz: In der Regel wird hierzu der Umzug in eine preisgünstigere Wohnung erforderlich sein. Unter den Brücken soll es noch freie Plätze geben - wie lange noch? Als alternative Maßnahmen zur Senkung meiner Unterkunftskosten wird unter anderem empfohlen, Verhandlungen mit Ihrem Vermieter über eine Senkung der Miete auf maximal 265,00 Euro (jawohl, komma null null, da lassen wir nicht mit uns spaßen) aufzunehmen.

Vierter und letzter Punkt der Alternativen: Aufnahme einer Arbeit oder Beschäftigung, die Sie von unseren Leistungen unabhängig macht. Mensch, daß ich da nicht von selbst drauf gekommen bin! Das ist die Lösung. Jetzt muß ich nur noch eine Firma finden, die mich a) einstellt und mir b) genügend bezahlt, um mir die Beantragung ergänzender Sozialhilfe zu ersparen. Sonst bleibt es bei der Aufforderung, die Kosten meiner Unterkunft abzusenken. Denn: Angemessen im Sinne von §22 Abs.1 SGB II wären 265 Euro.

Daß es Netzwerke von Wirtschaftsverbänden, Politikern und Medienleuten gibt, die gezielt und ganz und gar nicht uneigennützig eine desorientierte Öffentlichkeit beeinflussen (z.B. hin zur Privatisierung der Sozialversicherungen; ein Milliardengeschäft), sollte mittlerweile allgemein bekannt sein. Daß in diese Netzwerke aber auch Prominenz aus den Reihen der organisierten Kriminalität eingebunden ist, darüber klärt Jürgen Roth in seinem neuesten Buch Der Deutschland-Clan auf. Wir müssen uns darüber im klaren sein, daß sich Geistesverwandte gesucht und gefunden haben: Deutschland wird von Kriminellen beherrscht, die das friedlich-freundliche Mäntelchen der Demokratie gerne benutzen, solange sie Herrn und Frau Biedermann damit über ihren wahren Charakter und ihre tatsächlichen Absichten täuschen können.

Das alte "Divide et impera" gilt immer noch, und bevor diese ganze hirnverbrannte Luftschloß- und Seifenblasenökonomie der Wirtschaftsfanatiker zusammenbricht, wird es alle erwischen, die nicht wenigstens 1 Pöstchen abbekommen haben. In gewissen Köpfen gibt es längst wieder eine Einteilung in wertes und unwertes Leben. Gewisse Köpfe, die - durchaus nicht unpassend - als angesehene Mitglieder unseres Gemeinwesens gelten.

Zum Thema Effizienz, daß ja so unerhört wichtig ist in unserer modernen Zeit, zitiere ich gern die unsterblichen, bedauerlicherweise erstens niemals aufgeführten und zweitens nicht auf meinem Mist gewachsenen Verse einer Punkband, der ich für drei Übungsraumsessions angehörte:
Ich kauf mir keine Schweine
ich kauf mir keinen Müll
ich kauf mir lieber das
was ich wirklich haben will


Angenehme Himmelfahrt.
dings meinte am 26. Mai, 10:45:
Sind die angemessenen "Kosten der Unterkunft" auch noch inkl. aller Nebenkosten? 
Dicki antwortete am 26. Mai, 22:17:
Yes, Dear. Aber ohne Heizung. 
 

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