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Sehr geehrter Herr Dicki,

bei der jährlichen Kosten/Nutzen-Kalkulation (KoNuKa) wurde in Ihrem Fall, gemessen an Ihrer statistischen Lebenserwartung, eine Gemeinkostenüberschreitung von mehr als 10% festgestellt. Gemäss Paragraph 7.2 Abschnitt C IV des Gesetzes zur Optimierung des Sozialwesens ist damit der Tatbestand der Gesellschaftsnötigung erfüllt. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit Ihrer Umquartierung in ein Optimo-Camp.

Sie finden sich am Mittwoch, dem [Datum] um 7 Uhr am Empfang des Amtes für soziale Optimierung, Zweigstelle 28 ein (Adresse, Lage und Zufahrt siehe Rückseite). Mitzubringen sind: [Liste von Haushaltsartikeln und Kleidungsstücken]. Halten Sie Ihren Ausweis oder Pass bereit.

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und bedarf keiner Unterschrift

Rechtshilfebelehrung: Die jährliche KoNuKa nach dem Gesetz zur Optimierung des Sozialwesens erfolgt computerautomatisch. Ein Widerspruch gegen diesen Bescheid ist nur dann von aufschiebender Wirkung, wenn der Einwender eine unsachgemäße oder fehlerhafte Bedienung oder einen irregulären Zustand der Soft- oder Hardware nachweisen kann. Widerspruch kann nur innerhalb 14 Tagen nach Erhalt des Bescheides eingelegt werden. Aufgrund der Personalüberlastung ist den zuständigen Amtsstellen eine Überprüfung freigestellt.
huflaikhan meinte am 30. Nov, 21:44:
Bitter 
Dicki antwortete am 1. Dez, 16:31:
Und möglicherweise werden die Fahrtkosten nicht erstattet. 
 

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