fühle ich mich, seit ich die Mosaiksteinchen rund um die Aufforderung zur Senkung der Mietkosten zusammengesetzt habe. Nun lassen sich alle Maßnahmen gewiß mit den bekannten Phrasen irgendwie als "nicht so schlimm" und als "einzig gangbarer Weg, der aber selbstverständlich sozial gehandhabt wird" verkaufen, aber - und dies ist ein dickes fettes aber, also ABER -
Jeder normale Mensch in Bremen kann dir sagen, daß das Mietniveau der Stadt allemal über dem angemessenen Satz von 265 Euro liegt. Nur ist diese Tatsache eben nicht amtlich festgestellt. Gäbe es einen Mietspiegel, stünde damit fest, daß die Mehrzahl der von arbeitslosen Menschen bezogenen Mietwohnungen durchaus im Rahmen der ortsüblichen Kosten liegen und also vom Bundesland Bremen anstandslos bezahlt werden müßten. Und um genau dieses Bezahlen geht es.
In aller Deutlichkeit: nicht der Umzug, nicht die Senkung der Mietkosten ist das Ziel, sondern das Einsparen als unnötig, ja überflüssig, ja kontraproduktiv betrachteter Ausgaben. Demgegenüber stehen zig Millionen, die auf Jahre im Voraus - ohne überhaupt schon eingenommen worden zu sein - an die Privatwirtschaft versprochen und verplant sind. (Oh, ich weiß, davon werden Arbeitsplätze geschaffen, wie wir am Beispiel Siemens, Allianz, Deutsche Bank usw. sehen. Und neulich sind aus dem Nichts 1,2 Millionen Arbeitsplätze aufgetaucht. Sofern man die Aussagen der Herren Brandner und Baucksiepe ernstzunehmen bereit ist.)
Die erste und zweite Angriffswelle zielte auf Arbeitslose, deren Mieten 30 Prozent und mehr über dem angemessenen Satz liegen, also um 80 Euro und mehr. Angemessen teure Wohnungen sind nur im Einzelfall auf dem Markt, keinesfalls für einen irgendwie nennenswerten Teil der insgesamt 9000 betroffenen Familien und Einzelpersonen.
In den Anschreiben macht die BAgIS vier Vorschläge zur Senkung der Mietkosten:
1) Untervermietung eines Teils der Wohnung
Der Behörde ist die Beschaffenheit der Wohnungen bekannt; aus den Akten geht hervor, daß Untervermietung im Regelfall nicht möglich ist, ganz abgesehen von der Frage, ob die Vermieter damit einverstanden wären.
2) Verhandlungen mit dem Vermieter zur Senkung der Miete aufnehmen
Ich bin mal optimistisch: unter tausend Vermietern mag es fünf geben, die 80, 100 oder mehr Euro von der Miete erlassen würden.
3) Umzug in eine angemessene Wohnung
Der Umzug kostet. Und zwar mindestens die Renovierung der alten Wohnung, wahrscheinlich noch die Miete für einen Transporter, eventuell die Rechnung für ein Umzugsunternehmen; ferner muß das Deponat für die neue Wohnung hinterlegt werden, bevor das der alten Wohnung verfügbar ist; schlimmstenfalls wird noch Maklercourtage fällig. Von allen möglichen Kosten bezahlt die BAgIS - keinen einzigen Cent! Aber großzügigerweise wird den umzugswilligen Arbeitslosen mit einem Darlehen ausgeholfen.
4) Aufnahme einer bezahlten Tätigkeit, die Sie von unseren Leistungen unabhängig macht
Daß diese bezahlte Tätigkeit mangels geeigneter Stellen nicht aufgenommen werden kann, ist doch genau unser Problem. Und ich bin nicht der Einzige, dem die BAgIS in den anderthalb Jahren ihres Bestehens noch nicht mal EIN mickriges Stellenangebot unterbreitet hat. Nichts. Null.
Fazit: die Vorschläge werden wider besseres Wissen gemacht, sind also auch nicht ernst gemeint. Hinzu kommt, daß der Nachweis, man habe sich um eine angemessene Wohnung bemüht, vom Ermessen des Sachbearbeiters abhängt. Wörtlich: "Ich kann Ihnen da nichts Verbindliches sagen, es gibt in dem Sinn keine Regeln." Unterstellt, der Sachbearbeiter sei mir wohlgesonnen, sein Vorgesetzter ebenfalls, sogar dessen Chef: es bleibt die doch unerbittliche Vorgabe, daß gespart werden muß. Bei den Arbeitslosen. Je eher, desto besser. Dem können sich auch die Wohlgesonnen nicht entziehen, jedenfalls nicht als Einzelpersonen, jedenfalls nicht auf Dauer.
Das Besondere an der Situation ist aber der double-bind. Wir sollen umziehen (alle anderen Möglichkeiten sind unrealistisch), um die Mietkosten zu senken, sonst müssen wir die Differenz zwischen angemessenem Satz und tatsächlichr Miete von unseren 345 Euro selbst bezahlen. Vorausgesetzt wir finden eine Wohnung, müssen wir den Umzug über ein Darlehen bei der BAgIS finanzieren, die zur Begleichung dieser Schuld einen Teil der 345 Euro einbehalten wird. "So oder so im Arsch."
Jeder normale Mensch in Bremen kann dir sagen, daß das Mietniveau der Stadt allemal über dem angemessenen Satz von 265 Euro liegt. Nur ist diese Tatsache eben nicht amtlich festgestellt. Gäbe es einen Mietspiegel, stünde damit fest, daß die Mehrzahl der von arbeitslosen Menschen bezogenen Mietwohnungen durchaus im Rahmen der ortsüblichen Kosten liegen und also vom Bundesland Bremen anstandslos bezahlt werden müßten. Und um genau dieses Bezahlen geht es.
In aller Deutlichkeit: nicht der Umzug, nicht die Senkung der Mietkosten ist das Ziel, sondern das Einsparen als unnötig, ja überflüssig, ja kontraproduktiv betrachteter Ausgaben. Demgegenüber stehen zig Millionen, die auf Jahre im Voraus - ohne überhaupt schon eingenommen worden zu sein - an die Privatwirtschaft versprochen und verplant sind. (Oh, ich weiß, davon werden Arbeitsplätze geschaffen, wie wir am Beispiel Siemens, Allianz, Deutsche Bank usw. sehen. Und neulich sind aus dem Nichts 1,2 Millionen Arbeitsplätze aufgetaucht. Sofern man die Aussagen der Herren Brandner und Baucksiepe ernstzunehmen bereit ist.)
Die erste und zweite Angriffswelle zielte auf Arbeitslose, deren Mieten 30 Prozent und mehr über dem angemessenen Satz liegen, also um 80 Euro und mehr. Angemessen teure Wohnungen sind nur im Einzelfall auf dem Markt, keinesfalls für einen irgendwie nennenswerten Teil der insgesamt 9000 betroffenen Familien und Einzelpersonen.
In den Anschreiben macht die BAgIS vier Vorschläge zur Senkung der Mietkosten:
1) Untervermietung eines Teils der Wohnung
Der Behörde ist die Beschaffenheit der Wohnungen bekannt; aus den Akten geht hervor, daß Untervermietung im Regelfall nicht möglich ist, ganz abgesehen von der Frage, ob die Vermieter damit einverstanden wären.
2) Verhandlungen mit dem Vermieter zur Senkung der Miete aufnehmen
Ich bin mal optimistisch: unter tausend Vermietern mag es fünf geben, die 80, 100 oder mehr Euro von der Miete erlassen würden.
3) Umzug in eine angemessene Wohnung
Der Umzug kostet. Und zwar mindestens die Renovierung der alten Wohnung, wahrscheinlich noch die Miete für einen Transporter, eventuell die Rechnung für ein Umzugsunternehmen; ferner muß das Deponat für die neue Wohnung hinterlegt werden, bevor das der alten Wohnung verfügbar ist; schlimmstenfalls wird noch Maklercourtage fällig. Von allen möglichen Kosten bezahlt die BAgIS - keinen einzigen Cent! Aber großzügigerweise wird den umzugswilligen Arbeitslosen mit einem Darlehen ausgeholfen.
4) Aufnahme einer bezahlten Tätigkeit, die Sie von unseren Leistungen unabhängig macht
Daß diese bezahlte Tätigkeit mangels geeigneter Stellen nicht aufgenommen werden kann, ist doch genau unser Problem. Und ich bin nicht der Einzige, dem die BAgIS in den anderthalb Jahren ihres Bestehens noch nicht mal EIN mickriges Stellenangebot unterbreitet hat. Nichts. Null.
Fazit: die Vorschläge werden wider besseres Wissen gemacht, sind also auch nicht ernst gemeint. Hinzu kommt, daß der Nachweis, man habe sich um eine angemessene Wohnung bemüht, vom Ermessen des Sachbearbeiters abhängt. Wörtlich: "Ich kann Ihnen da nichts Verbindliches sagen, es gibt in dem Sinn keine Regeln." Unterstellt, der Sachbearbeiter sei mir wohlgesonnen, sein Vorgesetzter ebenfalls, sogar dessen Chef: es bleibt die doch unerbittliche Vorgabe, daß gespart werden muß. Bei den Arbeitslosen. Je eher, desto besser. Dem können sich auch die Wohlgesonnen nicht entziehen, jedenfalls nicht als Einzelpersonen, jedenfalls nicht auf Dauer.
Das Besondere an der Situation ist aber der double-bind. Wir sollen umziehen (alle anderen Möglichkeiten sind unrealistisch), um die Mietkosten zu senken, sonst müssen wir die Differenz zwischen angemessenem Satz und tatsächlichr Miete von unseren 345 Euro selbst bezahlen. Vorausgesetzt wir finden eine Wohnung, müssen wir den Umzug über ein Darlehen bei der BAgIS finanzieren, die zur Begleichung dieser Schuld einen Teil der 345 Euro einbehalten wird. "So oder so im Arsch."
somlu meinte am 15. Jul, 10:51:
Die Versuche immer mehr Druckauf Erwerbslose auszuüben, wirken schon hysterisch. Meine Fassungslosigkeit angesichts der Realtitätsverweigerung von politischen Instanzen und Behörden wächst täglich. Und meine Wut wird immer größer. Ist das Darlehen nicht gesetzeswidrig? Soweit ich infomiert bin, darf vom Regelsatz keine Schulden bezahlt werden. Ich habe Dich das schon vor längerer Zeit gefragt, habt Ihr da in Bremen eine anständige Erwerbslosenberatung und würde die Dich im Zweifel (so Du den Nerv darauf hast) auch unerstützen bei Widerspruch und dem Gang über die Sozialgerichte. Die Erwerblosenberatung hier in Köln sieht das alles schon anders und unterstützt auch wirklich gut. Und bisher haben die allermeisten Sozialgerichte (Ich weiß, es gibt Ausnahmen) den ArGes die rote Karte gezeigt.
Dicki antwortete am 16. Jul, 13:13:
Hab auch gehört, daß die Sozialgerichte viele Maßnahmen vom Tisch wischen. Wie gut die Arbeitslosenberatung bei uns ist, kann ich dir nicht sagen, aber ich werde in dieser Angelegenheit nochmal zu denen hin; mir einen Termin geben lassen oder die Wartezeit in Kauf nehmen: es sind ja nicht wenige, die dringend der Beratung bedürfen.Für dich noch ne kleine Geschichte, vorige Woche erfahren, trug sich vor zwei Jahren zu: einer bekam ein Schreiben des Inhalts, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung würden ihm gestrichen, weil er postalisch nicht erreichbar sei. DER Brief kam natürlich an. Wie sich herausstellte, hatte ein privater Zusteller mit einem Stellenangebot geschlampt. Die Streichung ist dann annulliert worden.
somlu meinte am 18. Jul, 17:29:
Ich habe was gefunden, da musste ich doch gleich an Dich denken: "2.262 Ein halbes Jahr Frist?
Für BezieherInnen von ALGII/GSi/Sozialhilfe gilt jetzt, dass unangemessene Mieten "in der Regel...längsten für sechs Monate" anrkannt werden. (§22 Abs.1 SGBII; §29, Abs. 1 Satz 3 SGB XII).
Soche Fristen wurden auch früher schon gesetzt. (...) Da vermietete Wohnungen in der REgel zu Preisen oberhalb des Mietspiegelsangeboten werden, ist es durchaus möglihc, dass Sie im geforderten Zeitraum keine angemessene Wohnung finden. Laut Gesetzestext sollen unangemessene Mieten solange übernommen werden, wie es Ihnen nicht möglich ist, die Aufwendungen zu senken.
Wenn es Ihnen trotz "ersthafter und intensiver Bemühungen" (BVerwG 30.05.1996, info also 1996, 201)nicht gelingt, in sechs Monaten eine billigere Wohnung zu finden, muss Ihre Miete weiter übernommen werden. (BVerwG 11.09.200 - 5 C 9/2000)
Fragt sich nur, wieviel Monate Sie ernsthaft und intensiv suchen müssen. Muss nicht irgendwann Schluss sein und die "unangemessene" MIete Ihrer jetztigen Wohnung als angemessen angesehen werden?
Tipp: Wenn Sie sich intensiv, aber erfolglos um eine neue Wohnung bemüht haben und Ihr Sachbearbeiter Ihnen nach einem halben Jahr trotzdem die MIete kürzt sollten Sie Widerspruch einlegen und eine Einstweilige Anordnung überlegen.
Aus: Leitfaden ALG II / Sozialhilfe von A -Z von Tacheles (0203-18441) und AG TuWAs (069-1533-2829), S. 154
Direkt nach dem Abgetippten gibts dann Ratschläge, was ein Nachweis einer Wohnungsuche ist.Unter den Telefonnummern kannst du den Leitfaden anfordern, er gibt guten Überblick über DEine Rechte und Spielräume. Aber das Problem mit diesen Leitfäden ist, dass sie im Moment schneller veralten können, als sie überarbeitet werden können. Ohne unabhängige ERwerbslosenberatung kann man da nicht durchblicken. Die SachbearbeiterInnen haben meist auch keine Ahnung und ziehen Schema F durch ohne wirklich zu wissen, was für Möglichkeiten bestehen.
Ich frag aber auch gern mal bei der Kölner nach, ob die was über die Bremer Beratungen wissen.
Soweit ich weiß, gibts da auch Verhandlungsspielraum, wenn die Miete von Dir mit den Kosten für Makler, Kaution, Umzug usw, usf. unvorteilhaft für die Agentur ist, kann von einem Umzug auch abgesehen werden.
Das mit dem Nachweis der Wohungsuche muss ich Dir jetzt aber doch noch abtippen. Beim letzten Absatz musste ich dann doch grinsen :
2.263
Sie sollten sich auch beim Wohnungsamt als wohnungssuchend melden. Fragen Sie Ihren Fallmanager, wieviel Wohnungsnachweise er von Ihnen verlangt und ich welcher Form er sie anerkennt. Legen Sie ein "Suchbuch" an ,m in dem Sie Ihre Suche protokollieren.
Erklären Sie, keine Wohnung zu finden, kann die Behörde den Gegenbeweis antreten, indem sie Ihnen eine einzige billigere und zugängliche Wohnung anbietet (BVerwG info also 1996, 201) Die muss allerdings auch tatsächlich an Sie vermietet werden können.