1968
aus aller Welt
ballaballa
Beobachtungen in der Natur
charmsing
deutsche kenneweiss
Dicki TV
Dickimerone
Dickis Reisen
die kleine Anekdote
dirty old town
Empfehlung
Erwins Welt
Eugen
in eigener Sache
Java
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
icon

 
In einem Buch über das Barockzeitalter wird eine Schrift gegen Hexen und Zauberer von 1581 zusammengefasst:

Ein Richter, der hier milde urteile, verdiene die Landesverweisung, und es entschuldige ihn mitnichten, wenn er behaupte, er könne das, was den Hexen zur Last gelegt werde, nicht glauben. Mit einem ordentlichen Gerichtsverfahren komme man Hexen und Zauberern ohnehin nicht bei. Hier reiche vielmehr eine "mutmaßliche Beweisung und Präsumption" zur Bestrafung aus. Wenn man etwa eine verdächtige Person aus dem Stall ihres Feindes kommen sehe, und wenig später stürbe das Vieh, brauche man keine Beweis mehr. Spitzeldienste und Denunziationen seien ein wichtiges Mittel zur Aufklärung solcher Verbrechen. Das Volk ängstige sich derart vor Hexen, daß es sich scheue, sie anzuzeigen. Daher solle man "in Brauch und Übung bringen, nach der löblichen Gewohnheit der Schotten und Mailänder, in den Kirchen einen eigenen Hexenstock aufzustellen." Darin könne dann ein jeder, ohne seinen Namen zu nennen, "ein gerollt Papierlein werfen, darinnen des Zauberers oder der Unholdin Namen, sammt dem Fall, so sich mit ihm oder ihr zugetragen, dem Ort, der Zeit, den Zeugen und anderen Umständen nach beschrieben." Man müsse auch in die Familien eindringen und Töchter gegen ihre Mütter, Söhne gegen ihre Väter aussagen lassen. Wenn man hier Rücksichten kenne, werde man der Hexen niemals Herr.

Durch die Inquisition wurden rund eine Million Menschen in Europa zu Tode gebracht.
 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma